Die Infos findest du in den Vertragsunterlagen und kannst sie dort einfach entnehmen.
Ja, auch wenn du krank im Bett liegst und ein ärztliches Attest vorweisen kannst, kann dir gekündigt werden.
Um spätere Missverständnisse zu vermeiden, ob die Kündigung den Vertragspartner tatsächlich und rechtzeitig erreicht hat, sollte das Schreiben immer per Einschreiben und Rückschein aufgeben werden.
Anschließend kannst du die Unterschrift generieren oder die Kündigung per Hand unterschreiben.
Wenn du den Arbeitgeber mit deinem Kündigungsschreiben vor den Kopf stößt, kann das unerwünschte negative Folgen haben.
Gerade im Internet- und Mobilfunkbereich, aber auch bspw.